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Corona Schutzkonzept plausibilisiert

Corona Schutzkonzept plausibilisiert - Swiss Indoor- & Unicycling

01.05.2020 | Verband, Einrad, Kunstrad, Radball | Swiss Indoor- & Unicycling


Grobkonzept als Grundlage für individuell-konkreten Schutzkonzepte

In der Bundesrats-Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) wurden die Verbände gemäss Artikel 6a, Absatz 3 dazu aufgerufen, Schutzkonzepte zu erstellen. Swiss Indoor- & Unicycling hat für die Sportarten Kunstrad, Radball und Einrad ein entsprechendes Schutzkonzept ausgearbeitet, welches mittlerweile plausibilisiert wurde und von Swiss Olympic auf ihrer Webseite veröffentlicht wurde.

Dieses Grobkonzept bildet die Grundlage für die von den lokalen Organisatoren von Sportaktivitäten (Vereine) und den Betreibern von Sportanlagen zu erstellenden individuell-konkreten Schutzkonzepte (gemäss Artikel 6a Absatz 4 der COVID-19-Verordnung 2). 

Das plausibilisierte Schutzkonzept stellt die Basis für jede einzelne Sportart dar und soll den Vereinen helfen, in diesem Rahmen ein Umsetzungskonzept für ihre Trainingseinheiten zu erstellen, das die Vorgaben erfüllt. Für allfällige Fragen stehen euch auch die Ansprechpersonen für eure Sportarten (Radball Werner Artho, Kunstrad Eliana Thalmann, Einrad Mirco Weingard) gerne zur Verfügung.
Mit den Unterlagen aus dem Schutzkonzept sowie ihren Umsetzungskonzepten können die Vereine auf die Hallen- und Anlagenbetreiber zugehen, um mit ihnen zusammen eine Lösung zu finden, damit ab 11.05.2020 die Trainings wieder aufgenommen werden können.

Schutzkonzepte von einzelnen Vereinen müssen weder von BAG und BASPO plausibilisiert werden, noch müssen sie an den nationalen Verband gesendet werden. Der Verein muss aber das Konzept dem Kanton vorweisen können, wenn eine Kontrolle erfolgt. Die Erstellung des Schutzkonzepts liegt also in der Eigenverantwortung der Vereine. Am besten orientieren sich Vereine daher am Konzept ihres Verbands.

Die Rahmenvorgaben können sich je nach Entwicklung der Pandemie verändern. Entsprechend werden die Konzepte und die individuell-konkreten Schutzkonzepte den veränderten Vorgaben angepasst werden müssen.