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Kombinierte Veranstaltungsversicherung

Veranstaltungsversicherung - Swiss Indoor- & Unicycling

Swiss Indoor- & Unicycling bietet seinen Vereinen und Regionen eine kombinierte Veranstaltungs-Versicherung an, welche aus einer Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung besteht.

Kollektiv-Unfallversicherung

Versicherte Personen

  • Organisationskomitee
  • Hilfspersonal
  • Servicepersonal
  • Personen für Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten

Versicherte Leistungen

  • Todesfall: CHF 10'000
  • Invalidität: CHF 30'000
  • Heilungskosten: unbegrenzt während 5 Jahren

Veranstaltungshaftpflicht

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haftpflicht aus der Organisation und Durchführung von Anlässen, einschliesslich Vorbereitungs- und Aufräumungsarbeiten, Garantiesumme für Personen- und Sachschaden zusammen CHF 3'000'000.
Haftpflichtansprüche aus dem Betrieb einer Festwirtschaft bis max. 500 Plätze sind mitversichert. Pro Schadenereignis besteht ein Selbstbehalt von Fr. 500.--.
Neu gedeckt sind bei Schäden mit fremden Motorfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht:

  • Die Mehrprämien, welche bei der Haftpflichtversicherung des benützten Fahrzeuges aus der Rückstufung im Prämienstufensystem entstehen (Bonusverlust).
  • Der vertragliche Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters

Spezielle Hinweise (Einschränkungen) zur Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen:

  • Für Schäden an Sachen (inkl. Gebäude), die dem Versicherten zum Gebrauch oder zur Benützung übergeben wurden, besteht gemäss Artikel 6 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen keine Haftpflichtdeckung. Dieses Risiko ist nicht versicherbar, laut Auskunft der "Winterthur" gibt es keine Versicherung, die solche Schäden versichern würde.
  • Die Haftpflichtversicherung ist gem. Artikel 2 der AVB für Personen und Sachschäden gegenüber Dritten (Zuschauern, Festbesuchern, Helfer, Funktionäre, Aktive) ausgerichtet. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Haftpflicht der im Auftrag des Veranstalters, aber auf eigene Rechnung, tätigen Unternehmen und Aussteller.
  • Bei Schadenfällen, deren Deckung nicht ganz klar ist, ist die Geschäftsstelle gerne bereit, für Sie die nötigen Abklärungen zu treffen. 

Deckungsumfang

Sämtliche Anlässe, die durch den Verband organisiert oder zur Durchführung vergeben werden und im Namen des SIUC stattfinden, sind durch diese Kollektiv-Versicherung (Unfall/Haftpflicht) gedeckt.


Kosten für eine Veranstaltung

Zu einem bescheidenen Kostenanteil können alle Vereine und Regionen die Veranstaltungs-Versicherung (Unfall und Haftpflicht) für regionale Anlässe beanspruchen. Es werden folgende zwei Varianten angeboten:

Variante 1: ohne Festwirtschaft

  • Dauer des Anlasses 1 Tag: CHF 30
  • Dauer des Anlasses 2 Tage: CHF 50 
  • Dauer des Anlasses 3 Tage: CHF 60 

Variante 2: mit Festwirtschaft  

  • Dauer des Anlasses 1 Tag: CHF 50
  • Dauer des Anlasses 2 Tage: CHF 80
  • Dauer des Anlasses 3 Tage: CHF 100

Abschlussbedingungen / Antragsformular

Die Veranstaltungs-Versicherung (Unfall/Haftpflicht) muss spätestens 1 Woche vor dem Anlass schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular oder telefonisch bei der SIUC-Geschäftsstelle beantragt werden. Der Veranstalter erhält eine Bestätigung der gewünschten Variante zusammen mit den Allgemeinen Vertragsbestimmungen. Schadenmeldungen müssen umgehend der SIUC-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Vertragsbedingungen: